Auf Grund von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Gebieten in Niederösterreich wurde die BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart.
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